Der staatlich geduldete Blindflug: Das deutsche Heilpraktikerrecht und die Gefahr der Parallelmedizin
1. Problemdefinition: Ein Relikt als staatliches Gütesiegel für Esoterik
Das deutsche Gesundheitssystem gilt international als eines der umfassendsten und am besten finanzierten der Welt. Doch tief in seiner regulatorischen Struktur verbirgt sich ein historischer Systemfehler, der im modernen, evidenzbasierten Europa nahezu einzigartig ist: das Heilpraktikergesetz (HeilprG). Ursprünglich im Jahr 1939 erlassen, erlaubt dieses Gesetz bis heute Personen ohne approbiertes Medizinstudium und ohne verpflichtende, staatlich geregelte Berufsausbildung, die Heilkunde am Menschen eigenverantwortlich auszuüben.
Das Kernproblem dieses juristischen Relikts liegt in der völligen Asymmetrie der Qualitätssicherung. Während Mediziner ein mindestens sechsjähriges, hochkomplexes Universitätsstudium mit anschließender, mehrjähriger Facharztausbildung durchlaufen müssen, um eine eigene Praxis führen zu dürfen, verlangt der Staat vom angehenden Heilpraktiker im Grunde keine strukturierte fachliche Qualifikation. Es existiert für Heilpraktiker in Deutschland keine gesetzlich vorgeschriebene, standardisierte Ausbildungsordnung. Theoretisch kann sich ein Laie ohne einen einzigen Tag formaler medizinischer Schulung zur Überprüfung beim zuständigen Gesundheitsamt anmelden.
Um diese beispiellose Diskrepanz zu verdeutlichen, hilft die Metapher des Pilotenscheins: Stellen Sie sich vor, Sie besteigen ein Flugzeug. Vorne im Cockpit sitzt regulär ein Pilot, der eine jahrelange, standardisierte Ausbildung durchlaufen hat – mit Theorie, Simulator und tausenden begleiteten Flugstunden. Er hat gelernt, wie man navigiert, wie die Instrumente funktionieren und wie man in Turbulenzen das Flugzeug sicher landet. Daneben gibt es in unserem fiktiven Beispiel aber noch eine zweite Art von Piloten. Diese mussten nie eine Flugschule besuchen. Sie mussten in einer staatlichen Prüfung lediglich nachweisen, dass sie wissen, wo die Notausgänge sind, und dass sie nicht die bewusste Absicht haben, das Flugzeug gegen einen Berg zu steuern. Ob sie die Aerodynamik verstehen oder das Flugzeug bei Seitenwind sicher landen können, wurde nie überprüft. Dennoch erhalten sie vom Staat eine offizielle "Flugerlaubnis". Auf genau dieser Asymmetrie beruht das deutsche Heilpraktikerrecht.
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| VERGLEICH DER QUALIFIKATIONSSYSTEME (Die Pilotenschein-Metapher) |
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| [ WEG DER MEDIZIN (Der voll ausgebildete Pilot) ] |
| 1. Abitur (in der Regel Numerus Clausus) |
| 2. Medizinstudium (ca. 6 Jahre, Staatsexamina, Praxisjahr) |
| 3. Approbation (Staatliche Zulassung) |
| 4. Facharztausbildung (weitere 4-6 Jahre) |
| => Umfassende Leistungs- und Kompetenzprüfung |
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| [ WEG DES HEILPRAKTIKERS (Der Pilot mit Gefahrenabwehrprüfung) ] |
| 1. Mindestalter 25 Jahre, Hauptschulabschluss |
| 2. Keine staatlich geregelte Ausbildung zwingend erforderlich |
| 3. Amtsärztliche Überprüfung (Fokus: Keine Infektionskrankheiten) |
| => Reine Gefahrenabwehrprüfung ohne Nachweis therapeutischen Könnens |
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Diese amtsärztliche Überprüfung ist keine Leistungsprüfung diagnostischer oder therapeutischer Kompetenz, sondern eine reine Gefahrenabwehrprüfung. Das Gesetz formuliert dies negativ: Die Erlaubnis wird nur versagt, wenn von dem Anwärter eine "Gefahr für die Volksgesundheit" ausgeht. Geprüft wird im Wesentlichen, ob der Kandidat seine eigenen Grenzen kennt, meldepflichtige Infektionskrankheiten nach dem Infektionsschutzgesetz benennen kann und weiß, wann er den Notarzt rufen muss. Über die tatsächliche medizinische Wirksamkeit, die Sicherheit oder den wissenschaftlichen Halt seiner später angewandten therapeutischen Methoden sagt das Bestehen dieser Prüfung absolut nichts aus.
Dennoch hängt im Wartezimmer des Heilpraktikers später eine offizielle, staatliche Erlaubnisurkunde. Auf den durchschnittlichen Patienten, der das komplexe Gesundheitsrecht nicht im Detail kennt, wirkt dies unweigerlich wie ein staatliches Gütesiegel, das medizinische Fachkompetenz auf Augenhöhe mit Ärzten bescheinigt. So entsteht ein Parallelgesundheitssystem, das vom Staat durch Duldung legitimiert wird.
2. Die rechtlichen Rahmenbedingungen: Was ist erlaubt, was ist verboten?
Um das Ausmaß der regulatorischen Grauzone zu erfassen, muss man betrachten, was Heilpraktiker in Deutschland rechtlich dürfen und was nicht. Obwohl die Ausbildungsvoraussetzungen minimal sind, sind die Befugnisse erstaunlich weitreichend.
Heilpraktiker unterliegen nicht dem sogenannten Arztvorbehalt, der in vielen anderen Ländern besagt, dass die Ausübung der Heilkunde ausschließlich Ärzten vorbehalten ist. In Deutschland dürfen Heilpraktiker eigene Diagnosen stellen und Behandlungen durchführen. Sie dürfen invasive Eingriffe vornehmen – dazu gehören das Setzen von Spritzen, das Legen von Infusionen (wie hochdosiertes Vitamin C oder angebliche "Ausleitungspräparate") und die Blutentnahme. Sie dürfen sogar Krebspatienten behandeln, solange sie behaupten, dies lediglich "begleitend" zur ärztlichen Therapie zu tun.
Die gesetzlichen Einschränkungen sind zwar vorhanden, aber sehr spezifisch. Heilpraktikern ist es unter anderem untersagt:
- Verschreibungspflichtige Medikamente zu verordnen.
- Zahnheilkunde auszuüben.
- Geburtshilfe zu leisten.
- Meldepflichtige Infektionskrankheiten nach § 24 Infektionsschutzgesetz (IfSG) zu behandeln.
- Röntgenstrahlung anzuwenden.
Trotz dieser Verbote bleibt ein riesiges Feld an medizinischen und pseudomedizinischen Maßnahmen, das völlig unreguliert beackert werden darf. Gleichzeitig dürfen hochqualifizierte Pflegekräfte mit jahrelanger Ausbildung und Erfahrung auf Intensivstationen nicht einmal harmlose Schmerzmittel ohne ärztliche Anordnung verabreichen. Diese Diskrepanz belegt die Systematik des Fehlers: Kompetenz wird im regulären System streng limitiert und kontrolliert, während Inkompetenz im Parallelmarkt gesetzlich toleriert wird.
3. Die wahre Faktenlage: Eine statistische und juristische Anomalie
Wie groß ist dieses Problem in der Realität? Ein Blick auf die Zahlen und Fakten offenbart die Dimension dieses Parallelmarktes. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes (Destatis) und Erhebungen des Berufsverbandes der Heilpraktiker praktizieren in Deutschland schätzungsweise 47.000 Heilpraktiker (Stand 2022). Jährlich stellen sich tausende Anwärter den Prüfungen der Gesundheitsämter. Da es keine zentrale, bundesweite Registrierungspflicht gibt, die über die bloße Anmeldung beim örtlichen Gesundheitsamt hinausgeht, fehlen oft exakte, flächendeckende Daten über das tatsächliche Leistungsspektrum, die Behandlungsfehler und die Komplikationsraten in diesen Praxen.
Die wissenschaftliche und gesundheitspolitische Fachwelt betrachtet diesen Zustand seit langem mit größter Sorge. Im Jahr 2017 veröffentlichte der "Münsteraner Kreis" – ein interdisziplinärer Zusammenschluss hochrangiger Mediziner, Juristen, Philosophen und Gesundheitswissenschaftler – das vielbeachtete "Münsteraner Memorandum Heilpraktiker". Die Experten legten schonungslos dar, dass die Existenz des Heilpraktikerberufs in seiner jetzigen Form mit den Anforderungen an ein modernes, auf Patientensicherheit ausgerichtetes Gesundheitssystem unvereinbar ist. Sie wiesen darauf hin, dass das Ausbildungs- und Prüfungsniveau völlig inädaquat ist, um die hochkomplexen Anforderungen an Differenzialdiagnostik und Therapieplanung zu erfüllen.
Ein Rechtsgutachten, das 2021 im Auftrag des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) erstellt wurde, bestätigte ebenfalls tiefgreifende regulatorische Lücken. Zwar stellte das Gutachten fest, dass eine komplette Abschaffung des Berufs verfassungsrechtlich hohe Hürden hätte (da dies einen erheblichen Eingriff in die in Artikel 12 Grundgesetz verankerte Berufsfreiheit bedeuten würde), es zeigte jedoch gravierende Mängel in der Patientensicherheit auf und mahnte dringend weitreichende Reformen an. Das Gutachten stellte klar, dass der Staat eine Schutzpflicht gegenüber seinen Bürgern hat, der das aktuelle Heilpraktikerrecht nicht gerecht wird.
4. Instrumentalisierung durch Pseudomedizin: Das Geschäft mit der "sanften Alternative"
Die fatalste Auswirkung dieses unregulierten Zustands ist die Tatsache, dass er als perfekter Nährboden für Scharlatanerie, esoterische Praktiken und pseudomedizinische Geschäftemacherei dient. Das staatliche Etikett "Heilpraktiker" wird systematisch instrumentalisiert, um unwissenschaftliche, teils absurde Verfahren als seriöse "Alternativmedizin" zu vermarkten.
Die Narrative, die dabei bedient werden, folgen oft klaren psychologischen Mustern. Heilpraktiker und deren Verbände stilisieren sich gerne als die wahren, ganzheitlichen Heiler, die den "ganzen Menschen" sehen. Im Gegensatz dazu wird die evidenzbasierte Medizin oft als rein symptomorientiertes, kaltes Reparatursystem dargestellt, das von der Pharmaindustrie gesteuert sei. Mit Slogans wie "Heilen statt unterdrücken", "Wir behandeln die Ursache, nicht das Symptom" oder "sanfte, natürliche Wege" wird ein moralisches Gefälle aufgebaut: Hier die fehlerhafte, chemische Apparatemedizin – dort die alte, natürliche Weisheit.
Unter diesem Schutzmantel werden Methoden verkauft, deren Wirksamkeit über den Placebo-Effekt hinaus in unzähligen, qualitativ hochwertigen Studien widerlegt wurde. Dazu gehören die klassische Homöopathie, Bioresonanztherapie (bei der angeblich gestörte "Körperschwingungen" harmonisiert werden sollen), Dunkelfeldmikroskopie (die pseudowissenschaftliche Diagnosen wie "Geldrollenbildung des Blutes" oder angebliche "Parasitenbelastungen" liefert, um teure Folgebehandlungen zu rechtfertigen) oder die irrationale Bachblütentherapie.
Um zu verstehen, warum Patienten dennoch oft das Gefühl haben, dass diese Verfahren helfen, hilft die Metapher des therapeutischen Baugerüsts:
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| DIE METAPHER DES THERAPEUTISCHEN BAUGERÜSTS |
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| Der natürliche Krankheitsverlauf (Regeneration & Immunsystem) |
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| +------v------+ +------v------+ |
| | Erkrankung | ---------> Zeit vergeht --------------> | Genesung | |
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| +--------- Pseudomedizinische Therapie (Baugerüst) -----+ |
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| ERKLÄRUNG: |
| Stellen Sie sich ein Haus mit Rissen vor. Ein Team unsichtbarer Hand- |
| werker (das Immunsystem) beginnt, das Haus von innen zu reparieren. |
| Gleichzeitig stellt jemand außen ein imposantes Baugerüst auf (z.B. |
| Bioresonanz, Globuli). Nach drei Wochen ist das Haus repariert, das |
| Gerüst wird abgebaut. Der Gerüstbauer sagt stolz: "Mein Gerüst hat |
| ihr Haus geheilt!" Dabei hat das Gerüst den Heilungsprozess lediglich |
| begleitet, ohne ursächlich daran beteiligt zu sein. Der Patient aber |
| verknüpft die Genesung fälschlicherweise mit dem Gerüst. |
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Besonders perfide ist die finanzielle Ausbeutung: Da gesetzliche Krankenkassen diese Leistungen mangels Wirksamkeitsnachweis in der Regel nicht erstatten dürfen, werden sie als lukrative Selbstzahlerleistungen angeboten. Patienten werden in dem Glauben gelassen, sie investierten ihr Erspartes in hochwirksame "Geheimwaffen", die das angebliche korrupte Medizinsystem ihnen absichtlich vorenthält.
5. Auswirkungen auf Patienten: Von finanzieller Ausbeutung bis zu tödlichen Folgen
Die realen Konsequenzen dieses Systems für die Patienten sind weitreichend und oft tragisch. Der durchschnittliche, medizinisch nicht tief vorgebildete Bürger kann kaum differenzieren, dass ein "staatlich geprüfter Heilpraktiker" keine reguläre medizinische Ausbildung durchlaufen hat. Wenn ein Patient mit unklaren Bauchschmerzen, chronischer Erschöpfung oder beginnenden neurologischen Ausfällen in eine Heilpraktikerpraxis geht, verlässt er sich darauf, dass der Staat ihn vor Inkompetenz schützt.
Die Auswirkungen beginnen meist bei finanziellen Schäden. Menschen, die ohnehin durch Krankheit und Leidensdruck belastet sind, zahlen nicht selten Hunderte oder Tausende Euro für unsinnige Diagnostik (wie Vegatest, Irisdiagnostik oder Kinesiologie) und nutzlose Nahrungsergänzungsmittel oder "Ausleitungsverfahren".
Doch es bleibt nicht beim finanziellen Verlust. Die Gefährdung der Patientensicherheit nimmt dramatische Ausmaße an, wenn ernste Erkrankungen nicht erkannt, bagatellisiert oder völlig falsch behandelt werden. Diesen Vorgang nennt man in der Fachsprache Diagnoseverschleppung. In der Heilpraktikerpraxis fehlt oft das elementare Handwerkszeug für eine korrekte Differenzialdiagnose. Ein geschwollener Lymphknoten wird dann nicht als mögliches Anzeichen für ein malignes Lymphom erkannt, sondern esoterisch als "Blockade im Energiefluss" gedeutet und wochenlang mit Globuli behandelt. Diese Zeitverzögerung kann bei fortschreitenden Krebserkrankungen oder schweren Infektionen das Zeitfenster für eine lebensrettende, kurative Therapie schließen und letztlich den Unterschied zwischen Leben und Tod bedeuten.
Ein tragischer, aber keineswegs einmaliger Höhepunkt dieser systemischen Gefahr war der Skandal im nordrhein-westfälischen Brüggen-Bracht im Jahr 2016. In einem sogenannten "Biologischen Krebszentrum", das von einem Heilpraktiker geführt wurde, starben mehrere Krebspatienten kurz nacheinander. Der Heilpraktiker hatte ihnen eigenmächtig Infusionen mit dem experimentellen und nicht als Arzneimittel zugelassenen Wirkstoff 3-Bromopyruvat (3-BP) verabreicht. Krebspatienten, die oft am Ende der schulmedizinischen Möglichkeiten stehen, extrem verletzlich sind und verzweifelt nach jedem Strohhalm greifen, wurden hier Opfer der fatalen Selbstüberschätzung eines Einzelnen, der von keiner Aufsichtsbehörde kontrolliert und gestoppt wurde. Dieser Fall zeigte überdeutlich: Wenn der Staat die Ausübung der Heilkunde und invasive Behandlungen an Menschen delegiert, die wissenschaftliche Methodik nie erlernt haben, spielen wir Russisches Roulette mit dem Leben der Schwächsten.
6. Empathie & Respekt: Die Flucht vor der Fließbandmedizin
Bei all der berechtigten, evidenzbasierten Kritik am Heilpraktikersystem und an Anbietern von Pseudomedizin ist es von entscheidender Bedeutung, den betroffenen Patienten mit absolutem Respekt und tiefer Empathie zu begegnen. Es wäre nicht nur zynisch, sondern auch sachlich falsch und herablassend, Menschen, die Heilpraktiker aufsuchen, pauschal als "dumm", "naiv" oder "unaufgeklärt" abzustempeln. Sie sind genau das nicht.
Die Realität ist vielschichtiger. Viele dieser Patienten leiden chronisch. Sie haben Migräne, unklare Schmerzsyndrome, Reizdarmsymptome, komplexe Autoimmunerkrankungen oder psychosomatische Beschwerden, bei denen auch die moderne Hochleistungsmedizin oft an ihre Grenzen stößt und keine einfachen "Heilungen" anbieten kann. Zudem treffen diese verletzlichen Menschen in der Realität der Kassenmedizin auf Ärzte, die völlig überlastet sind. Ein Hausarzt hat im deutschen Durchschnitt oft nur sieben bis acht Minuten Zeit pro Patient. In diesen wenigen Minuten ist kein Raum für Tränen, für ausführliches Zuhören, für das Erklären komplexer biopsychosozialer Zusammenhänge oder das bloße Halten einer Hand. Die Patienten fühlen sich als bloße Fallnummern, abgewiesen, "abgefertigt" und oft tief unverstanden.
Wenn diese Patienten dann zu einem Heilpraktiker gehen, erleben sie etwas, das im regulären System schmerzlich fehlt: Zeit und Zuwendung. Der Heilpraktiker nimmt sich für die Erstanamnese oft ein bis zwei Stunden. Er hört aktiv zu. Er validiert die Schmerzen und Sorgen des Patienten. Er gibt ihm das Gefühl, als ganzer Mensch mit einer individuellen Geschichte gesehen zu werden, statt nur als Träger eines kranken Organs.
Dass die anschließend verordneten homöopathischen Mittel oder Energie-Therapien an sich wirkungslos sind, tritt für den Patienten völlig in den Hintergrund. Die therapeutische Beziehung, die ungeteilte Zuwendung, das Gefühl der Selbstwirksamkeit und das ausführliche Gespräch sind extrem mächtige psychologische Hebel. Sie lösen tiefgreifende Kontext-Effekte (umgangssprachlich oft Placebo-Effekte genannt) aus, die nachweislich tatsächliche Linderung verschaffen, Stresshormone senken und das Schmerzempfinden modulieren können.
Die Entscheidung für einen Heilpraktiker ist daher in den allermeisten Fällen kein Akt von Wissenschaftsfeindlichkeit, sondern eine zutiefst menschliche und nachvollziehbare Flucht vor einer überbürokratisierten, unterfinanzierten und gestressten Fließbandmedizin. Diese Patienten suchen Hoffnung, Gehör und Linderung. Dass sie dabei an ein System geraten, das ihre Verletzlichkeit kommerziell ausbeutet und mit unbewiesenen Heilsversprechen agiert, ist nicht ihre Schuld. Es ist die Tragik eines Gesundheitssystems, das die Bedürfnisse der Patienten nicht vollständig abdeckt.
7. Echte Lösungsansätze: Reformen statt Placebos
Um diesen gefährlichen Missstand zu beheben und die Patientensicherheit in Deutschland auf ein europäisches Niveau zu heben, werden in der Fachwelt klare, evidenzbasierte politische Reformen gefordert. Der "Münsteraner Kreis" hat in seinem Memorandum tragfähige Lösungswege skizziert.
Lösungsansatz 1: Die schrittweise Abschaffung des Heilpraktikerberufs. Dies ist aus wissenschaftlicher Sicht die konsequenteste und sauberste Forderung. Da es per definitionem keine wissenschaftlich fundierte "Alternativmedizin" – denn Methoden, deren Wirksamkeit und Sicherheit bewiesen sind, werden automatisch Teil der regulären Medizin –, gibt es keinen sachlichen Grund für einen parallelen Heilberuf mit geringeren Qualifikationsanforderungen. Zukünftig dürften dann, wie in anderen Ländern üblich, nur noch approbierte Ärzte und psychologische Psychotherapeuten die Heilkunde ausüben. Bestehenden Heilpraktikern müsste aus Gründen des Vertrauensschutzes eine großzügige Übergangsregelung gewährt werden. Alternativ könnten sie nach standardisierten Nachschulungen als wertvolle Assistenzberufe (etwa als Gesundheitsberater oder in der Prävention) in das reguläre Gesundheitssystem integriert werden.
Lösungsansatz 2: Strenge Regulierung, Akademisierung und Kompetenzbeschränkung. Sollte eine komplette Abschaffung aus verfassungsrechtlichen oder politischen Gründen nicht durchsetzbar sein, müsste das Heilpraktikergesetz aus dem Jahr 1939 nicht nur reformiert, sondern vollständig neu geschrieben werden. Die Zugangsvoraussetzungen müssten drastisch erhöht und an ein akademisches Studium (z. B. ein Bachelor-Studium in Gesundheitswissenschaften oder Pflege) sowie eine staatlich standardisierte, mehrjährige Ausbildung geknüpft werden. Entscheidend wäre hierbei, den Leistungskatalog radikal zu beschneiden: Es müsste ein absolutes Verbot für jegliche invasiven Eingriffe (keine Spritzen, keine Infusionen, keine Blutentnahmen) gelten. Ebenso müsste ein klares Behandlungsverbot für schwere, lebensbedrohliche Erkrankungen wie Krebs oder systemische Infektionen gesetzlich verankert werden. Die Tätigkeit müsste auf nachweislich risikoarme Bereiche wie Prävention, Wellnessberatung und die Linderung leichter Alltagsbeschwerden begrenzt werden.
Lösungsansatz 3: Die Humanisierung der regulären Medizin. Gesetzliche Verbote allein reichen nicht aus. Gleichzeitig müssen tiefgreifende Reformen innerhalb der "Schulmedizin" ansetzen. Die Budgetierung von Arztpraxen, der enorme bürokratische Aufwand und die Minuten-Taktung im Gesundheitssystem müssen beendet werden. Ärzte brauchen wieder Zeit, um mit ihren Patienten zu sprechen, ohne dafür finanziell bestraft zu werden. Die "Sprechende Medizin" – das ausführliche Gespräch, die Anamnese und die psychologische Begleitung – muss im Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) der gesetzlichen Krankenkassen deutlich besser und fairer vergütet werden als schnelle apparative Diagnostik. Nur wenn das reguläre System wieder menschlicher, zugewandter und zeitlich großzügiger wird, entziehen wir der pseudomedizinischen Parallelwelt nachhaltig ihren Nährboden.
8. Fazit: Ein System mit Fehlern rechtfertigt keine Pseudomedizin
Das moderne, evidenzbasierte deutsche Gesundheitssystem hat unbestreitbar erhebliche strukturelle Fehler. Der Zeitmangel der Ärzte, die massive Ökonomisierung der Krankenhäuser, der Pflegenotstand und die teils unzureichende, ganzheitliche Versorgung bei komplexen chronischen Erkrankungen sind reale, schmerzhafte Missstände, die dringend behoben werden müssen.
Doch die Lösung für die Mängel der wissenschaftlichen Medizin kann und darf niemals die bewusste Abkehr von der Wissenschaft sein. Das Heilpraktikerrecht schützt in seiner jetzigen Form nicht die Patienten, sondern vor allem die Anbieter von Pseudomedizin. Es suggeriert eine behördlich geprüfte, fachliche Gleichwertigkeit, wo schlichtweg keine existiert. Es ermöglicht ein paralleles System, in dem unbewiesene, teils gefährliche Methoden im rechtsfreien Raum auf Kosten verzweifelter und schutzbedürftiger Menschen angewandt werden.
Echte Empathie für den Patienten bedeutet nicht, ihm aus falsch verstandener Toleranz wirkungslose Therapien als teure Wundermittel zu verkaufen. Wahre Empathie bedeutet, ihm den bestmöglichen, sichersten und wissenschaftlich fundierten Schutz zu bieten – und gleichzeitig dafür zu kämpfen, der echten, approbierten Medizin die Zeit, das Personal und die finanziellen Mittel zurückzugeben, die sie dringend braucht, um Menschen wieder in ihrer Ganzheit heilen und begleiten zu können.
